Vorvertrag Immobilienkauf 2026

zum sofortigen Download

4.8 | 37 Rezensionen

Ein Vorvertrag zum Immobilienkauf regelt die verbindliche Absichtserklärung zwischen Käufer und Verkäufer über den späteren Abschluss eines Kaufvertrags für eine Immobilie (Haus, Wohnung, Grundstück). Er definiert die wesentlichen Vertragsbestandteile wie Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Fristen und Rechte sowie Pflichten beider Parteien. Zudem können Sicherheiten wie eine Auflassungsvormerkung oder eine Reservierungsgebühr vereinbart werden. Der Vorvertrag dient der rechtlichen Absicherung beider Parteien und kann bereits Schadensersatz- oder Vertragsstrafenklauseln enthalten, falls der Hauptvertrag nicht zustande kommt.

Erstellen Sie innerhalb weniger Minuten einen rechtssicheren Vorvertrag für den Immobilienerwerb, der den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland entspricht. Sie erhalten den Vertrag als sofort verfügbaren Download in PDF und DOCX (Word).

Vorvertrag zum Immobilienkauf zum sofortigen Download

Ein Vorvertrag für den Immobilienkauf stellt sicher, dass der Erwerb einer Immobilie (Haus, Wohnung, Grundstück) rechtsverbindlich vorbereitet wird. Er dokumentiert die wesentlichen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer, schützt beide Parteien vor unerwarteten Änderungen und schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen für den späteren Kaufvertrag.

Unsere Vorlage entspricht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen in Deutschland und kann flexibel an individuelle Bedürfnisse angepasst werden. Damit sichern Sie sich eine verbindliche Regelung für den geplanten Immobilienerwerb.

Vorteile unseres Vorvertrags für den Immobilienkauf:

  • Schnelle und einfache Erstellung
    Mit unserem Online-Generator erstellen Sie in wenigen Minuten einen rechtssicheren Vorvertrag für den Immobilienerwerb. Schritt für Schritt werden Sie durch alle relevanten Angaben geführt – von den Vertragsparteien über die Immobilie bis hin zu Zahlungsmodalitäten und Fristen.
  • Rechtssicherheit für Käufer und Verkäufer
    Unser Vorvertrag wurde nach geltendem deutschen Recht erstellt. Er hilft, Streitigkeiten zu vermeiden, indem er die wichtigsten Bedingungen des späteren Hauptvertrags vorab verbindlich festlegt.
  • Individuelle Anpassbarkeit
    Ob Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten oder besondere Bedingungen – unser Vertrag ermöglicht eine flexible Gestaltung. Sie können Regelungen zur Finanzierung, zur Auflassungsvormerkung oder zu möglichen Vertragsstrafen aufnehmen.
  • Schutz vor unerwarteten Änderungen
    Damit sich beide Parteien auf den späteren Hauptvertrag verlassen können, regelt unser Vorvertrag alle wesentlichen Punkte – darunter Kaufpreis, Besitzübergang und etwaige Vorbehalte. So wird verhindert, dass eine Partei ohne triftigen Grund vom Kauf zurücktritt.
  • Download als PDF und DOCX (Word)
    Nach der Erstellung steht Ihnen der Vorvertrag als PDF oder DOCX zum Download bereit. Beide Formate sind speicherbar, ausdruckbar und können nach Bedarf weiterbearbeitet werden – ideal für notarielle Beurkundungen oder zur rechtlichen Absicherung.

Mit unserem Vorvertrag zum Immobilienkauf schaffen Sie eine rechtssichere Grundlage für den geplanten Erwerb einer Immobilie. Der Vertrag schützt Käufer und Verkäufer gleichermaßen und sorgt für eine transparente und verbindliche Vereinbarung bis zur endgültigen Unterzeichnung des Kaufvertrags.

So geht’s

Content-related-image

Dokument wählen

Wählen Sie das gewünschte Dokument.
Content-related-image

Fragen beantworten

Ihr Dokument wird individuell erstellt.
Content-related-image

PDF/DOCX herunterladen

Verwenden Sie Ihr Dokument nach Belieben.
Content-related-image

Wann wird ein Vorvertrag zum Immobilienkauf benötigt?

Ein Vorvertrag zum Immobilienkauf ist besonders dann sinnvoll, wenn bestimmte Voraussetzungen noch nicht vollständig erfüllt sind, der Käufer oder Verkäufer aber bereits eine verbindliche Absichtserklärung abgeben möchten. Er dient als rechtliche Absicherung, um den Kauf unter festgelegten Bedingungen zu sichern. Nachfolgend einige konkrete Anwendungsfälle, in denen ein Vorvertrag erforderlich oder empfehlenswert ist.

Die Finanzierung des Käufers ist noch nicht endgültig gesichert
Viele Käufer müssen vor dem Abschluss des Kaufvertrags eine Finanzierungszusage ihrer Bank einholen. Ein Vorvertrag kann dem Käufer die notwendige Zeit verschaffen, sichert dem Verkäufer jedoch gleichzeitig zu, dass der Käufer ernsthaft am Kauf interessiert ist.

Die Immobilie ist noch nicht sofort verfügbar
Wenn der Verkäufer noch in der Immobilie wohnt oder die Immobilie erst zu einem späteren Zeitpunkt frei wird, kann ein Vorvertrag die Bedingungen für die Übergabe klären und beiden Parteien Planungssicherheit geben.

Eine Baugenehmigung oder andere behördliche Genehmigungen stehen noch aus
Falls für die Immobilie eine Baugenehmigung, Nutzungsänderung oder andere behördliche Genehmigungen erforderlich sind, kann der Vorvertrag regeln, dass der Kauf nur unter der Bedingung dieser Genehmigung zustande kommt.

Käufer oder Verkäufer benötigen eine rechtliche Absicherung vor der Beurkundung
In manchen Fällen möchten die Parteien eine verbindliche Zusage für den Kauf oder Verkauf haben, bevor sie einen Notartermin vereinbaren. Der Vorvertrag sichert die wesentlichen Punkte bereits vorab ab.

Es gibt offene Fragen zur Immobilie
Wenn noch Prüfungen anstehen – z. B. durch einen Gutachter oder Sachverständigen –, kann ein Vorvertrag dafür sorgen, dass die Immobilie nicht anderweitig verkauft wird, während diese Prüfungen laufen.

Der Kaufpreis oder Zahlungsmodalitäten müssen noch geklärt werden
Manchmal sind sich Käufer und Verkäufer bereits einig, aber es gibt noch offene Fragen zur genauen Zahlungsweise oder zu Teilzahlungen. Ein Vorvertrag kann diese Regelungen vorab fixieren.

Die Immobilie soll reserviert werden
Bei begehrten Immobilien ist es oft notwendig, sich das Kaufrecht frühzeitig zu sichern. Mit einem Vorvertrag kann der Käufer sicherstellen, dass die Immobilie nicht an jemand anderen verkauft wird.

Der Verkäufer möchte Planungssicherheit
Ein Vorvertrag schützt den Verkäufer davor, dass ein Interessent kurzfristig abspringt. Besonders wenn der Verkäufer selbst bereits eine neue Immobilie kaufen oder umziehen möchte, gibt ein Vorvertrag eine verlässliche Basis für die weitere Planung.

Der Käufer plant Investitionen vor dem Eigentumsübergang
Wenn der Käufer bereits vor dem Kaufvertrag Modernisierungen oder Renovierungen durchführen möchte, kann der Vorvertrag regeln, dass er bestimmte Rechte erhält, bevor der Hauptvertrag abgeschlossen wird.

Der Kauf hängt von weiteren Verkäufen ab
Wenn der Käufer zunächst eine andere Immobilie verkaufen muss, um den Kaufpreis zu finanzieren, kann der Vorvertrag sicherstellen, dass die neue Immobilie für ihn reserviert bleibt, bis der Verkauf abgewickelt ist.

Ein Vorvertrag ist in vielen Situationen eine sinnvolle Absicherung, um den Immobilienkauf verbindlich vorzubereiten und wichtige offene Fragen vor dem Hauptvertrag zu klären. Er sorgt für Sicherheit, verhindert unerwartete Rücktritte und ermöglicht eine strukturierte Kaufabwicklung.

Weshalb wird ein Vorvertrag zum Immobilienerwerb benötigt?

Ein Vorvertrag für den Immobilienkauf schafft Klarheit und Sicherheit für Käufer und Verkäufer, bevor der endgültige Kaufvertrag abgeschlossen wird. Er legt die wesentlichen Bedingungen des Immobilienerwerbs im Voraus fest und schützt beide Parteien vor plötzlichen Änderungen oder Rücktritten.

Rechtliche Absicherung für beide Parteien
Ein Vorvertrag stellt sicher, dass sich sowohl der Käufer als auch der Verkäufer an die vereinbarten Bedingungen halten. Damit wird verhindert, dass eine Partei kurzfristig vom Kauf abspringt oder Bedingungen nachträglich ändert.

Verbindliche Regelung der Kaufbedingungen
Im Vorvertrag werden wichtige Punkte wie Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten und Fristen schriftlich festgehalten. Dies sorgt für Transparenz und verhindert Missverständnisse zwischen den Parteien.

Schutz vor plötzlichem Verkaufsrücktritt
Ein Vorvertrag schützt den Käufer davor, dass die Immobilie an eine andere Person verkauft wird, nachdem bereits Verhandlungen geführt oder Kosten entstanden sind.

Sicherung durch eine Auflassungsvormerkung
Wird eine Auflassungsvormerkung vereinbart, kann sich der Käufer im Grundbuch eine Vormerkung eintragen lassen. Dadurch wird verhindert, dass die Immobilie anderweitig verkauft oder belastet wird.

Planungssicherheit für Finanzierungen
Viele Banken verlangen eine schriftliche Kaufzusage, bevor sie eine Finanzierung bewilligen. Ein Vorvertrag hilft dem Käufer, eine verbindliche Finanzierungszusage von der Bank zu erhalten.

Regelung von Bedingungen und Vorbehalten
Ein Vorvertrag kann Bedingungen enthalten, unter denen der endgültige Kaufvertrag zustande kommt – z. B. den Erhalt einer Finanzierungszusage oder die Klärung baurechtlicher Fragen. Falls diese nicht erfüllt werden, können beide Parteien ohne rechtliche Nachteile zurücktreten.

Vermeidung unnötiger Kosten
Falls der Hauptvertrag nicht zustande kommt, kann geregelt werden, wer bereits entstandene Kosten trägt. Dies schützt beide Parteien vor finanziellen Nachteilen.

Schutz vor Preiserhöhungen
Ein Vorvertrag kann den Kaufpreis bereits im Voraus festlegen und verhindert, dass der Verkäufer diesen nachträglich erhöht oder die Immobilie an einen anderen Interessenten verkauft.

Absicherung gegen Verzögerungen
Falls der Kauf erst zu einem späteren Zeitpunkt finalisiert werden kann, stellt ein Vorvertrag sicher, dass sich beide Parteien an die vereinbarten Fristen halten.

Vermeidung späterer Streitigkeiten
Ein schriftlicher Vorvertrag minimiert das Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen, indem er alle wichtigen Vereinbarungen frühzeitig dokumentiert. Sollte es doch zu Unstimmigkeiten kommen, dient er als klare Grundlage für eine Einigung.

Ein Vorvertrag für den Immobilienkauf ist eine sinnvolle Absicherung für Käufer und Verkäufer. Er schafft Verbindlichkeit, schützt vor unerwarteten Änderungen und sorgt für eine strukturierte Abwicklung des Immobiliengeschäfts.

Content-related-image
Content-related-image

Was sollte ein Vorvertrag zum Immobilienkauf enthalten?

Ein Vorvertrag zum Immobilienkauf dient als rechtliche Absicherung für Käufer und Verkäufer, indem er die wesentlichen Bedingungen des späteren Hauptvertrags festlegt. Damit er wirksam ist und beide Parteien schützt, sollten bestimmte Kernpunkte enthalten sein.

Angaben zu den Vertragsparteien
Der Vertrag muss die vollständigen Namen und Adressen von Käufer und Verkäufer enthalten. Dies stellt sicher, dass beide Parteien eindeutig identifizierbar sind und rechtlich als Vertragspartner gelten.

Beschreibung der Immobilie
Die Immobilie muss eindeutig beschrieben werden. Dazu gehören die genaue Adresse, die Grundbuchdaten sowie Angaben zur Größe und Beschaffenheit. Falls mitverkauftes Inventar wie eine Einbauküche oder technische Anlagen Teil des Vertrags ist, sollte dies ebenfalls aufgeführt werden.

Kaufpreis und Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis muss klar definiert sein, ebenso die Zahlungsmodalitäten. Dazu gehört, ob die Zahlung in einer Summe oder in Raten erfolgt, wann die Zahlung fällig ist und auf welches Konto sie überwiesen werden muss. Falls eine Finanzierung vorgesehen ist, kann eine Finanzierungszusage als Voraussetzung für den Hauptvertrag festgelegt werden.

Frist für den Abschluss des Hauptvertrags
Damit der Vorvertrag für beide Seiten bindend bleibt, sollte ein konkretes Datum oder ein klarer Zeitrahmen für den Abschluss des notariellen Kaufvertrags definiert werden.

Bedingungen für den Kauf
Häufig ist der Immobilienerwerb an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie die Erteilung einer Finanzierungszusage durch eine Bank oder die Zustimmung einer Eigentümergemeinschaft. Diese Bedingungen sollten genau geregelt werden, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.

Vertragsstrafe oder Entschädigung bei Nichtabschluss
Falls eine Vertragspartei den Hauptvertrag ohne triftigen Grund nicht abschließt, kann eine Vertragsstrafe oder eine Erstattung bereits entstandener Kosten vereinbart werden. Dies schützt die beteiligten Parteien vor finanziellen Nachteilen.

Auflassungsvormerkung im Grundbuch
Um den Käufer abzusichern, kann eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden. Dadurch wird verhindert, dass die Immobilie an Dritte verkauft oder mit neuen Belastungen versehen wird, bevor der Hauptvertrag abgeschlossen ist.

Rücktrittsrechte
Der Vorvertrag sollte festlegen, unter welchen Bedingungen ein Rücktritt möglich ist. Typische Gründe sind das Scheitern der Finanzierung, neu entdeckte Belastungen im Grundbuch oder rechtliche Einschränkungen, die den Immobilienerwerb erheblich beeinträchtigen.

Notwendige Unterlagen
Es sollte geregelt werden, welche Unterlagen der Verkäufer vor Abschluss des Hauptvertrags vorlegen muss, z. B. ein aktueller Grundbuchauszug, eine Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen oder ein Energieausweis.

Sonstige Vereinbarungen
Falls besondere Absprachen getroffen wurden, wie ein Wohnrecht des Verkäufers bis zu einem bestimmten Zeitpunkt oder geplante Renovierungen, sollten diese eindeutig im Vorvertrag dokumentiert werden.

Ein gut formulierter Vorvertrag schafft Klarheit und Sicherheit für beide Vertragsparteien. Er regelt alle wesentlichen Punkte des Immobilienkaufs und minimiert das Risiko von Streitigkeiten oder unerwarteten Problemen beim späteren Vertragsabschluss.

Häufige Fehler und Fallen in Vorverträgen zum Immobilienerwerb

Ein Vorvertrag zum Immobilienerwerb bietet Sicherheit für Käufer und Verkäufer, kann jedoch auch Risiken bergen, wenn er unklar formuliert oder lückenhaft ist. Um spätere Streitigkeiten oder finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollten typische Fehler vermieden werden.

Unklare oder unvollständige Vertragsinhalte
Einer der häufigsten Fehler ist, dass der Vorvertrag nicht alle wesentlichen Punkte des Kaufgeschäfts regelt. Fehlen konkrete Angaben zur Immobilie, zum Kaufpreis, zu Zahlungsmodalitäten oder zur Frist für den Abschluss des Hauptvertrags, kann dies zu Missverständnissen oder gar zur Unwirksamkeit des Vertrags führen.

Fehlende Verbindlichkeit
Ein Vorvertrag entfaltet nur dann eine rechtliche Bindung, wenn er klar formulierte Verpflichtungen für beide Parteien enthält. Wird nicht eindeutig geregelt, dass beide Seiten verpflichtet sind, den Hauptvertrag abzuschließen, kann der Vertrag als reine Absichtserklärung gewertet werden und somit keine rechtlichen Konsequenzen haben.

Keine Regelung für den Rücktritt
Falls eine Partei aus dem Vorvertrag zurücktreten möchte, sollte genau festgelegt sein, unter welchen Bedingungen dies möglich ist. Fehlt eine entsprechende Klausel, kann es schwierig sein, den Vertrag ohne finanzielle Verluste aufzulösen. Wichtige Rücktrittsgründe sind beispielsweise eine fehlgeschlagene Finanzierung oder neu entdeckte rechtliche Mängel der Immobilie.

Fehlende Vertragsstrafe bei Nichterfüllung
Wenn eine Partei den Hauptvertrag grundlos nicht abschließt, kann dies für die andere Seite erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringen. Eine Vertragsstrafe oder eine Regelung zur Erstattung entstandener Kosten (z. B. Notarkosten oder Finanzierungskosten) sollte daher unbedingt enthalten sein.

Keine Absicherung durch eine Auflassungsvormerkung
Ohne eine Vormerkung im Grundbuch besteht die Gefahr, dass der Verkäufer die Immobilie anderweitig veräußert oder belastet, obwohl der Käufer bereits Zahlungen geleistet hat. Eine Auflassungsvormerkung schützt den Käufer vor solchen Risiken und sollte im Vorvertrag berücksichtigt werden.

Unklare oder nachteilige Finanzierungsregelungen
Wenn der Kaufpreis über eine Finanzierung erfolgt, sollte im Vorvertrag klar festgelegt sein, bis wann eine Finanzierungszusage vorliegen muss. Zudem sollte geregelt sein, was passiert, falls die Bank die Finanzierung verweigert. Fehlt eine solche Regelung, könnte der Käufer trotz fehlender Finanzierung an den Kauf gebunden sein.

Fehlende notarielle Beurkundung
In Deutschland ist ein Vorvertrag zum Immobilienkauf nur dann rechtsverbindlich, wenn er von einem Notar beurkundet wurde. Eine rein schriftliche Vereinbarung ohne notarielle Beglaubigung hat keine rechtliche Wirkung und kann nicht durchgesetzt werden. Um eine verbindliche Verpflichtung für beide Parteien zu schaffen, sollte der Vorvertrag daher immer notariell beurkundet werden.

Unzureichende Fristen
Ein Vorvertrag sollte immer eine klare Frist für den Abschluss des Hauptvertrags enthalten. Wird diese zu kurz angesetzt, könnte der Käufer Schwierigkeiten haben, die Finanzierung rechtzeitig zu sichern. Zu lange Fristen können hingegen für den Verkäufer problematisch sein, da er in der Zwischenzeit keine anderen Kaufinteressenten berücksichtigen kann.

Unklare Regelungen zu Mängeln und Inventar
Wird nicht eindeutig festgelegt, in welchem Zustand die Immobilie übergeben wird und ob Inventar im Kaufpreis enthalten ist, kann es zu Streitigkeiten kommen. Es sollte im Vorvertrag genau beschrieben werden, ob und welche Einrichtungsgegenstände mitverkauft werden und ob die Immobilie in einem bestimmten Zustand übergeben werden muss.

Ein ungenauer oder fehlerhafter Vorvertrag kann erhebliche Risiken für Käufer und Verkäufer mit sich bringen. Um spätere Probleme zu vermeiden, sollten alle wesentlichen Vertragsbestandteile klar geregelt, finanzielle Absicherungen getroffen und die notarielle Beurkundung nicht vernachlässigt werden. Ein gut durchdachter Vorvertrag schützt beide Parteien und stellt sicher, dass der Immobilienkauf ohne rechtliche oder finanzielle Überraschungen verläuft.

Content-related-image
Content-related-image

Rechtliche Rahmenbedingungen für einen Vorvertrag zum Immobilienkauf

Ein Vorvertrag zum Immobilienkauf schafft eine verbindliche Grundlage für den späteren Kaufvertrag und stellt sicher, dass beide Parteien sich an die vereinbarten Bedingungen halten. Damit ein Vorvertrag rechtsgültig und durchsetzbar ist, muss er bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen solchen Vorvertrag sind vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

§ 311b BGB – Formvorschriften für Immobiliengeschäfte
Laut § 311b BGB müssen Verträge über den Erwerb von Grundstücken oder Immobilien notariell beurkundet werden. Dies gilt auch für Vorverträge, sofern sie eine verbindliche Verpflichtung zum Abschluss des späteren Kaufvertrags enthalten. Eine rein schriftliche Vereinbarung ohne notarielle Beurkundung ist rechtlich nicht bindend und kann nicht durchgesetzt werden.

Notarielle Beurkundung als Wirksamkeitsvoraussetzung
Da ein Vorvertrag zum Immobilienerwerb eine Verpflichtung zum Abschluss eines Hauptvertrags begründet, ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. Ohne diese Formvorschrift ist der Vertrag gemäß § 125 BGB nichtig. Das bedeutet, dass sich keine der beiden Parteien auf den Vorvertrag berufen kann, falls eine Seite den Kauf nicht mehr abschließen möchte.

Vertragsbindung und Rücktrittsmöglichkeiten
Ein wirksamer Vorvertrag kann die Parteien rechtlich dazu verpflichten, den endgültigen Kaufvertrag abzuschließen. Daher sollten im Vertrag eindeutige Regelungen über Rücktrittsrechte und mögliche Vertragsstrafen getroffen werden. Häufige Rücktrittsgründe sind etwa eine nicht erhaltene Finanzierungszusage, das Auftreten unerwarteter rechtlicher Mängel oder neue Belastungen der Immobilie.

Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Käufers
Um zu verhindern, dass der Verkäufer die Immobilie anderweitig veräußert oder belastet, kann im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung eingetragen werden. Diese schützt den Käufer vor nachteiligen Verfügungen und sichert seinen Anspruch auf den späteren Erwerb der Immobilie.

Vertragsstrafen und Schadensersatz
Falls eine der Parteien den Abschluss des Kaufvertrags verweigert, kann im Vorvertrag eine Vertragsstrafe vereinbart werden. Diese dient dazu, finanzielle Nachteile, die durch das Nichterfüllen des Vertrags entstehen, auszugleichen. Zudem können Regelungen zur Übernahme von bereits angefallenen Kosten, wie Notargebühren oder Finanzierungskosten, getroffen werden.

Finanzierungsbedingungen
Wenn der Kauf über eine Bankfinanzierung erfolgen soll, sollte der Vorvertrag klare Vorgaben zur Vorlage einer Finanzierungszusage enthalten. Dabei kann festgelegt werden, bis zu welchem Datum der Käufer eine Bestätigung der Bank vorlegen muss und was geschieht, falls eine Finanzierung nicht zustande kommt.

Gültigkeitsdauer und Fristen
Ein Vorvertrag sollte eine eindeutige Frist enthalten, bis wann der endgültige Kaufvertrag abgeschlossen sein muss. Fehlt eine solche Regelung, könnte der Vertrag für einen unbestimmten Zeitraum offenbleiben, was zu Unsicherheiten für beide Parteien führt.

Fazit
Ein Vorvertrag zum Immobilienkauf muss zwingend notariell beurkundet werden, um rechtsverbindlich zu sein. Er schützt beide Parteien, indem er klare Regelungen zu Fristen, Zahlungen und möglichen Vertragsstrafen enthält. Zudem sichert eine Auflassungsvormerkung den Käufer gegen unerwartete Verkäufe oder Belastungen der Immobilie ab.

Mit unserem Vertrags-Generator können Sie in wenigen Minuten ein rechtssicheres Dokument erstellen, das alle relevanten gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Laden Sie den Vertrag nach der Erstellung als PDF oder DOCX herunter – ideal zur Bearbeitung, zum Ausdrucken und zur notariellen Beurkundung.

In nur 2 Schritten zum Vorvertrag zum Immobilienkauf

1

Erstellung Ihres Vertrags

Nutzen Sie unseren Vertrags-Generator, um in wenigen Minuten einen rechtssicheren Vertrag zur verbindlichen Reservierung einer Immobilie zu erstellen.

2

Download Ihres Vertrags

Laden Sie den Vertrag als PDF oder DOCX herunter – ideal zur Bearbeitung, zum Ausdrucken, zur Unterzeichnung und zur Vorlage beim Notar oder zur Absicherung beider Parteien.

Kundenrezensionen

4.8 | 37 Rezensionen

Ihre Meinung ist uns wichtig - So bewerten unsere Kunden dieses Dokument.

MR
Martin R.

Recklinghausen

Vor 4 Monaten

Dieser Vertrag ist professionell aufgesetzt und war für uns eine große Hilfe.

BW
Bodo Kurt Winkler

Tangermünde

Vor 7 Monaten

War sehr gut, genau das was ich gesucht habe. MfG Bodo

HG
Hans-Dieter Gaßmann

Pößneck

Vor 7 Monaten

Alles top und sehr zufriedenstellend.

RU
Robin Unger

Saarbrücken

Vor 2 Jahren

Super Lösung für private Immobilienverkäufe. Empfehlenswert.

LM
Leonie Müller

Magdeburg

Vor 2 Jahren

Dadurch, dass wir diesen Vertrag bereits hatten, waren die Notarkosten sehr günstig.

PG
Pascal Gregor

Freiburg

Vor 2 Jahren

Super unkompliziert, einfach ausfüllen und abspeichern. TOP!

JH
Jonas Hirsch

Potsdam

Vor 2 Jahren

Hat alles enthalten, was wir brauchten. Es gab keine Änderungswünsche vom Käufer.