Mietbürgschaft 2026

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Eine Mietbürgschaft ist eine rechtsverbindliche Verpflichtung, bei der eine Person (Bürge/-in) für die finanziellen Verpflichtungen eines Mieters gegenüber dem Vermieter einsteht. Sie dient als zusätzliche Sicherheit im Mietverhältnis und kann unbefristet oder auf einen Maximalbetrag begrenzt sein. Die Bürgschaft enthält alle relevanten Vertragsdetails und kann je nach Vereinbarung mit oder ohne Verzicht auf Einreden abgeschlossen werden.

Erstellen Sie innerhalb weniger Minuten eine rechtssichere Mietbürgschaft, die den gesetzlichen Anforderungen in Deutschland entspricht. Sie erhalten die Mietbürgschaft als sofort verfügbaren Download in PDF und DOCX (Word).

Mietbürgschaft zum sofortigen Download

Eine Mietbürgschaft ist eine rechtsverbindliche Erklärung, mit der eine Person (Bürge/-in) für die finanziellen Verpflichtungen eines Mieters gegenüber dem Vermieter einsteht. Sie dient als zusätzliche Sicherheit im Mietverhältnis und stellt sicher, dass der Vermieter im Falle von Mietausfällen oder Schäden an der Mietsache abgesichert ist. Unsere professionell gestaltete Mietbürgschaft entspricht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben in Deutschland und kann individuell auf verschiedene Anforderungen angepasst werden – sei es als unbefristete Bürgschaft oder mit einer Begrenzung auf einen Maximalbetrag.

Vorteile unserer Mietbürgschaft:

  • Schnelle und einfache Erstellung
    Mit unserem Online-Generator erstellen Sie Ihre Mietbürgschaft in wenigen Minuten. Sie werden Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben geführt, sodass alle relevanten Informationen korrekt erfasst werden. Das System sorgt dafür, dass das Dokument den gesetzlichen Vorgaben entspricht und sofort einsatzbereit ist – auch ohne juristische Vorkenntnisse.
  • Individuelle Anpassbarkeit
    Jede Mietbürgschaft sollte genau auf das jeweilige Mietverhältnis zugeschnitten sein. Unsere Vorlage ermöglicht es Ihnen, alle wichtigen Parameter flexibel zu gestalten – von der Wahl zwischen einer unbegrenzten Bürgschaft oder einer mit festgelegtem Maximalbetrag bis hin zur Entscheidung, ob der Bürge auf bestimmte Einreden verzichten soll. Durch anpassbare Textbausteine wird sichergestellt, dass die Bürgschaft den individuellen Anforderungen und gesetzlichen Vorschriften entspricht.
  • Maximale Rechtssicherheit
    Unsere Mietbürgschaftsvorlage wurde unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen erstellt und enthält alle relevanten Klauseln, um eine rechtssichere und nachvollziehbare Absicherung zwischen Bürge, Mieter und Vermieter zu gewährleisten. Dies schafft Klarheit für alle Beteiligten und schützt sowohl den Vermieter als auch den Bürgen vor möglichen rechtlichen Unsicherheiten. Die Vorlage kann als verbindliches Dokument im Mietverhältnis genutzt und im Streitfall als Nachweis herangezogen werden.
  • Download als PDF und DOCX (Word)
    Nach Abschluss der Erstellung steht Ihnen die Mietbürgschaft sofort als PDF und DOCX zum Download zur Verfügung. Beide Formate sind mit gängigen Textverarbeitungsprogrammen wie Microsoft Word und Google Docs kompatibel. Dadurch können Sie das Dokument nach Bedarf bearbeiten, ausdrucken und natürlich auch direkt zur Unterschrift vorlegen.

Mit einer professionell erstellten Mietbürgschaft sorgen Sie für eine klare und transparente Regelung der finanziellen Absicherung im Mietverhältnis. Das Dokument stellt sicher, dass alle Verpflichtungen eindeutig festgehalten sind und bietet eine verlässliche Grundlage für den Vermieter sowie den Bürgen.

Ob für private oder geschäftliche Mietverhältnisse – mit unserer Vorlage erhalten Sie eine rechtssichere und individuell anpassbare Mietbürgschaft, die sofort einsatzbereit ist.

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Wofür kann eine Mietbürgschaft genutzt werden?

Eine Mietbürgschaft dient als finanzielle Absicherung für den Vermieter, falls der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Sie kann für verschiedene Situationen im Mietverhältnis eingesetzt werden und bietet sowohl Mietern als auch Vermietern mehr Sicherheit. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der häufigsten Anwendungsfälle:

Absicherung der Mietzahlungen
Eine Mietbürgschaft garantiert, dass der Vermieter seine Miete erhält, selbst wenn der Mieter vorübergehend oder dauerhaft zahlungsunfähig wird. Der Bürge tritt in diesem Fall für die ausstehenden Beträge ein.

Alternative zur Mietkaution
Anstatt eine hohe Barkaution zu hinterlegen, können Mieter eine Bürgschaft nutzen, um die Kaution zu ersetzen. Dies entlastet den Mieter finanziell, während der Vermieter weiterhin abgesichert ist.

Übernahme von Nebenkosten
Falls der Mieter offene Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen oder anderen Nebenkosten nicht begleichen kann, kann die Mietbürgschaft zur Deckung dieser Forderungen verwendet werden.

Schadensersatz bei Beschädigung der Mietsache
Entstehen während der Mietzeit oder bei Auszug Schäden an der Mietsache, für die der Mieter haftbar ist, kann der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch nehmen, um die Reparaturkosten zu decken.

Absicherung bei Zahlungsverzug
Wenn ein Mieter mit mehreren Mietzahlungen in Rückstand gerät, kann der Vermieter eine Mietbürgschaft nutzen, um offene Forderungen schnell zu begleichen und Zahlungsausfälle zu vermeiden.

Absicherung für Gewerbemietverträge
Auch im gewerblichen Bereich kann eine Mietbürgschaft genutzt werden, um langfristige Mietverträge abzusichern. Besonders bei Unternehmen mit schwankenden Einnahmen kann sie dem Vermieter mehr Sicherheit bieten.

Schutz bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
Beendet ein Mieter das Mietverhältnis frühzeitig, kann die Bürgschaft dazu verwendet werden, Mietausfälle oder vertraglich festgelegte Entschädigungen auszugleichen.

Zusätzliche Sicherheit für den Vermieter
Eine Mietbürgschaft gibt Vermietern mehr Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit des Mieters und kann dazu beitragen, dass Mietinteressenten mit geringer Bonität eher eine Zusage für eine Wohnung erhalten.

Absicherung nach Beendigung des Mietverhältnisses
Auch nach dem Auszug können noch Forderungen bestehen, beispielsweise aus der Nebenkostenabrechnung. Die Mietbürgschaft kann solche Nachforderungen abdecken, falls der Mieter nicht zahlt.

Eine Mietbürgschaft ist eine verlässliche Möglichkeit, finanzielle Verpflichtungen im Mietverhältnis abzusichern. Sie wird schriftlich festgehalten, unterzeichnet und dem Vermieter als Sicherheit vorgelegt.

Weshalb ist eine Mietbürgschaft wichtig?

Eine Mietbürgschaft spielt eine entscheidende Rolle bei der finanziellen Absicherung eines Mietverhältnisses. Sie schützt den Vermieter vor Zahlungsausfällen und bietet dem Mieter eine Möglichkeit, auch ohne hohe Kautionszahlungen eine Wohnung zu mieten. Besonders in angespannten Wohnungsmärkten kann sie ein wichtiges Kriterium sein, um die Chancen auf eine Wohnungszusage zu erhöhen.

Schutz vor Mietausfällen
Für Vermieter stellt eine Mietbürgschaft eine zusätzliche Sicherheit dar, falls der Mieter die Miete nicht zahlen kann. Der Bürge übernimmt in diesem Fall die offenen Beträge und schützt den Vermieter vor finanziellen Verlusten.

Flexibilität für Mieter
Nicht jeder Mieter kann eine hohe Kaution sofort aufbringen. Eine Mietbürgschaft kann helfen, finanzielle Engpässe zu überbrücken und ermöglicht es dem Mieter, das Mietverhältnis zu beginnen, ohne eine größere Summe als Sicherheit hinterlegen zu müssen.

Erhöhte Chancen auf eine Wohnungszusage
In Regionen mit hoher Nachfrage kann eine Mietbürgschaft die Chancen auf eine Zusage erhöhen. Vermieter bevorzugen oft Bewerber, die zusätzliche Sicherheiten bieten, insbesondere wenn die Bonität des Mieters nicht ideal ist.

Absicherung über die gesamte Mietdauer
Anders als eine Barkaution, die meist auf drei Nettokaltmieten begrenzt ist, kann eine Mietbürgschaft – je nach Vereinbarung – eine höhere finanzielle Absicherung bieten. Dies kann für den Vermieter besonders bei längerfristigen Mietverträgen oder Gewerbeimmobilien von Vorteil sein.

Schutz vor unerwarteten Kosten
Auch nach Beendigung des Mietverhältnisses können noch offene Forderungen bestehen, beispielsweise durch ausstehende Nebenkostenabrechnungen oder Reparaturen. Eine Mietbürgschaft stellt sicher, dass solche Kosten gedeckt werden können.

Durch eine Mietbürgschaft profitieren sowohl Mieter als auch Vermieter. Sie schafft Vertrauen zwischen beiden Parteien und sorgt für eine sichere und reibungslose Abwicklung des Mietverhältnisses.

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Was sollte eine Mietbürgschaft enthalten?

Eine Mietbürgschaft muss bestimmte Angaben und rechtliche Klauseln enthalten, um sowohl den Vermieter als auch den Bürgen rechtlich abzusichern. Eine gut formulierte Bürgschaft sorgt für Klarheit über den Umfang der Verpflichtung und verhindert spätere Missverständnisse.

Angaben zu den beteiligten Parteien
Die Bürgschaft sollte die vollständigen Namen und Adressen des Bürgen, des Mieters und des Vermieters enthalten. Dadurch wird eindeutig festgelegt, wer welche Rechte und Pflichten hat.

Bezug auf das Mietverhältnis
Damit die Bürgschaft rechtlich wirksam ist, muss klar angegeben werden, für welches Mietverhältnis sie gilt. Dazu gehören die Adresse des Mietobjekts sowie das Datum des Mietvertragsabschlusses.

Art und Umfang der Bürgschaft
Es muss festgelegt werden, ob die Bürgschaft unbefristet und unbegrenzt oder auf einen festgelegten Maximalbetrag begrenzt ist. Eine unbefristete Bürgschaft deckt alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis ab, während eine Bürgschaft mit Höchstbetrag nur bis zur vereinbarten Summe haftet.

Höchstgrenze für die Mietbürgschaft (§ 551 BGB)
Falls eine Mietbürgschaft zusätzlich zur Mietkaution vereinbart wird, gilt die gesetzliche Begrenzung nach § 551 Abs. 1 BGB, wonach die gesamte Mietsicherheit maximal drei Nettokaltmieten betragen darf. Wird diese Grenze überschritten, kann die Bürgschaft in Teilen unwirksam sein oder durch ein Gericht herabgesetzt werden.

Verzicht auf Einreden (optional)
Je nach Vereinbarung kann der Bürge auf bestimmte Einreden verzichten, wie die Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB. Dadurch kann der Vermieter den Bürgen direkt in Anspruch nehmen, ohne vorher gegen den Mieter vorgehen zu müssen. Der Bürge sollte sich der Konsequenzen eines solchen Verzichts bewusst sein.

Dauer und Beendigung der Bürgschaft
Die Bürgschaft sollte klar regeln, ob sie bis zum Ende des Mietverhältnisses gilt oder auf einen bestimmten Zeitraum befristet ist. Wichtig ist auch eine Klausel, die bestimmt, ob der Bürge nach Ende der Bürgschaft noch für bereits entstandene, aber unbezahlte Forderungen haftet.

Informationspflichten
Um dem Bürgen Transparenz zu gewährleisten, sollte die Bürgschaft eine Regelung enthalten, die den Vermieter verpflichtet, den Bürgen zu informieren, wenn der Mieter mit Zahlungen in Verzug gerät oder Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet werden.

Rückgriffsrecht des Bürgen (§ 774 BGB)
Falls der Bürge eine Zahlung für den Mieter leistet, sollte geregelt sein, dass er gemäß § 774 BGB das Recht hat, die gezahlten Beträge vom Mieter zurückzufordern.

Rechtswahl und Gerichtsstand
Um Klarheit bei möglichen Streitfällen zu schaffen, sollte festgelegt werden, dass deutsches Recht gilt und welcher Gerichtsstand im Streitfall zuständig ist.

Eigenhändige Unterschrift
Damit die Bürgschaft wirksam ist, muss sie vom Bürgen handschriftlich unterzeichnet werden. Elektronische Signaturen sind in der Regel nicht ausreichend.

Eine Mietbürgschaft ist ein wichtiges Dokument, das gut durchdacht sein sollte. Durch eine sorgfältige Formulierung lassen sich rechtliche Unsicherheiten vermeiden und eine klare Regelung zwischen den Beteiligten schaffen.

Häufige Fehler und Fallen in einer Mietbürgschaft

Eine Mietbürgschaft kann sowohl für den Bürgen als auch für den Vermieter Risiken bergen, wenn sie nicht sorgfältig formuliert wird. Häufig enthalten Bürgschaftserklärungen rechtliche Schwächen oder nachteilige Klauseln, die im Streitfall zu Problemen führen können. Nachfolgend sind die häufigsten Fehler und Fallen aufgeführt, die vermieden werden sollten.

Unklare Begrenzung der Haftung
Einer der größten Fehler ist es, die Bürgschaft ohne eine klare Haftungsbegrenzung abzugeben. Wenn keine Höchstsumme festgelegt ist, haftet der Bürge unter Umständen unbegrenzt für sämtliche Forderungen aus dem Mietverhältnis – einschließlich Nebenkosten, Schadensersatz oder sogar zukünftiger Forderungen nach Vertragsende. Eine Begrenzung auf einen Maximalbetrag schützt den Bürgen vor unkalkulierbaren Risiken.

Ein wichtiger Aspekt ist zudem die gesetzliche Höchstgrenze gemäß § 551 BGB. Falls zusätzlich zur Mietbürgschaft eine Kaution hinterlegt wurde, darf die gesamte Mietsicherheit – also Kaution und Bürgschaft zusammen – maximal drei Nettokaltmieten betragen. Wird diese Grenze überschritten, kann die Bürgschaft in Teilen unwirksam sein oder durch ein Gericht herabgesetzt werden.

Fehlender Verweis auf das Mietverhältnis
Eine Bürgschaft ist nur dann eindeutig zuzuordnen, wenn sie das betroffene Mietverhältnis klar benennt. Fehlen Angaben zur Mietvertragsnummer, zum Abschlussdatum oder zur Adresse der Mietwohnung, kann es zu Unklarheiten kommen, ob die Bürgschaft tatsächlich für dieses spezifische Mietverhältnis gilt.

Verzicht auf Einreden ohne Kenntnis der Folgen
In vielen Mietbürgschaften wird der Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) verlangt. Das bedeutet, dass der Vermieter sich direkt an den Bürgen wenden kann, ohne zuvor rechtliche Schritte gegen den Mieter einleiten zu müssen.

Ohne diesen Verzicht müsste der Vermieter erst gegen den Mieter vollstrecken, bevor er den Bürgen in Anspruch nimmt. Wer eine Bürgschaft unterschreibt, sollte sich bewusst sein, ob und in welchem Umfang auf Einreden verzichtet wird.

Keine klare Regelung zur Laufzeit
Ein häufiger Fehler ist es, keine klare Befristung der Bürgschaft festzulegen. Eine unbefristete Bürgschaft bleibt bestehen, selbst wenn der Mieter auszieht, und kann noch Jahre nach Mietende für Nachforderungen herangezogen werden.

Um dies zu vermeiden, sollte eine Befristung vereinbart werden oder eine Klausel, die die Bürgschaft mit der vollständigen Erfüllung aller Mietforderungen automatisch beendet.

Unzureichende Informationsrechte für den Bürgen
Oft wird übersehen, dass der Bürge ein berechtigtes Interesse daran hat, über den Zahlungsverlauf des Mieters informiert zu werden.

Ohne eine Informationspflicht für den Vermieter erfährt der Bürge möglicherweise erst sehr spät von Zahlungsausfällen oder rechtlichen Schritten gegen den Mieter. Eine Mietbürgschaft sollte daher eine Klausel enthalten, die den Vermieter verpflichtet, den Bürgen über Zahlungsrückstände oder eine drohende Zwangsvollstreckung rechtzeitig zu informieren.

Fehlende Formvorschriften
Damit eine Mietbürgschaft rechtlich wirksam ist, muss sie handschriftlich unterzeichnet werden.

Elektronische oder nur per E-Mail erstellte Bürgschaften können unter Umständen rechtlich angreifbar sein. Zudem ist es ratsam, das Dokument in einer klaren, gut lesbaren Form zu verfassen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Haftung für zukünftige Forderungen
Ein weiterer häufiger Fehler ist, dass Bürgschaften Klauseln enthalten, die über das Mietverhältnis hinausgehen.

So kann es passieren, dass der Bürge auch für Nachforderungen haftet, die erst Jahre nach dem Ende des Mietverhältnisses entstehen. Um dies zu vermeiden, sollte explizit geregelt sein, dass die Bürgschaft nur für Forderungen gilt, die während der Mietzeit oder innerhalb einer definierten Frist nach Mietende entstanden sind.

Unnötige oder einseitige Klauseln zugunsten des Vermieters
Manche Bürgschaftstexte enthalten Klauseln, die den Vermieter übermäßig bevorteilen, indem sie beispielsweise:
– die Kündigung der Bürgschaft durch den Bürgen ausschließen,
– den Bürgen zur sofortigen Zahlung verpflichten, ohne dass der Vermieter eine konkrete Forderung nachweisen muss.

Solche Klauseln sollten genau geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Eine Mietbürgschaft kann eine sinnvolle Absicherung sein, birgt jedoch auch Risiken, wenn sie unüberlegt oder ohne klare Einschränkungen abgeschlossen wird.

Sowohl Bürge als auch Mieter sollten vor Unterzeichnung alle Bedingungen genau prüfen und sicherstellen, dass ihre Rechte gewahrt bleiben. Eine sorgfältige Formulierung der Bürgschaft hilft, Streitigkeiten und unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden.

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Rechtliche Rahmenbedingungen für eine Mietbürgschaft

Eine Mietbürgschaft unterliegt den gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und stellt eine finanzielle Sicherheit für den Vermieter dar. Damit sie rechtsgültig ist und keine unerwarteten Risiken birgt, müssen bestimmte gesetzliche Rahmenbedingungen beachtet werden. Nachfolgend sind die wichtigsten gesetzlichen Regelungen aufgeführt, die für eine Mietbürgschaft relevant sind.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Grundlagen der Mietbürgschaft
Die Mietbürgschaft basiert auf den gesetzlichen Regelungen zur Bürgschaft gemäß § 765 BGB. Dabei verpflichtet sich der Bürge, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Mieters gegenüber dem Vermieter einzustehen. Die Bürgschaft dient als zusätzliche Absicherung für den Vermieter, falls der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

§ 767 BGB – Umfang der Bürgschaft
Nach § 767 BGB haftet der Bürge für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis, sofern keine Begrenzung der Haftung vereinbart wurde. Eine Mietbürgschaft kann entweder unbefristet und unbegrenzt oder auf einen festgelegten Höchstbetrag beschränkt sein. Ohne eine klare Begrenzung kann der Bürge für sämtliche Forderungen haften, die während oder sogar nach der Mietzeit entstehen.

§ 771 BGB – Verzicht auf die Einrede der Vorausklage
Nach § 771 BGB könnte der Bürge grundsätzlich verlangen, dass der Vermieter zuerst gegen den Mieter vorgeht, bevor er den Bürgen in Anspruch nimmt (sogenannte Einrede der Vorausklage). In vielen Mietbürgschaften wird jedoch ein Verzicht auf diese Einrede vereinbart, wodurch der Vermieter den Bürgen direkt in Anspruch nehmen kann.

§ 766 BGB – Schriftformerfordernis
Nach § 766 BGB ist eine Bürgschaft nur gültig, wenn sie schriftlich abgegeben und vom Bürgen eigenhändig unterschrieben wurde. Mündliche Bürgschaftsversprechen oder per E-Mail übermittelte Bürgschaften sind unwirksam, sofern sie nicht nachträglich schriftlich bestätigt werden.

Höchstgrenze für die Mietbürgschaft (§ 551 BGB)
Falls eine Mietbürgschaft zusätzlich zur Mietkaution vereinbart wird, gilt die Begrenzung des § 551 Abs. 1 BGB, wonach die Mietsicherheit insgesamt maximal drei Nettokaltmieten betragen darf. Wird diese Grenze überschritten, könnte eine zu hohe Mietbürgschaft unwirksam sein oder durch Gerichte herabgesetzt werden.

§ 777 BGB – Dauer der Bürgschaft
Nach § 777 BGB kann eine Bürgschaft nicht einfach einseitig durch den Bürgen gekündigt werden. Die Bürgschaft endet nur, wenn eine Befristung vereinbart wurde oder alle gesicherten Forderungen vollständig beglichen sind. Falls keine ausdrückliche Regelung zur Beendigung enthalten ist, bleibt der Bürge unter Umständen auch nach Ende des Mietverhältnisses haftbar.

Haftung für Nachforderungen nach Vertragsende
Auch nach Beendigung des Mietverhältnisses können Vermieter noch Forderungen aus Nebenkostenabrechnungen oder Schäden geltend machen. Um unnötige Risiken für den Bürgen zu vermeiden, sollte die Bürgschaft explizit regeln, dass sie nur für Forderungen gilt, die während der Mietzeit oder innerhalb einer bestimmten Frist nach Mietende entstanden sind.

Rückgriffsrecht des Bürgen (§ 774 BGB)
Wenn der Bürge für den Mieter eine Zahlung leistet, erhält er gemäß § 774 BGB ein Rückgriffsrecht gegenüber dem Mieter. Dies bedeutet, dass der Bürge die gezahlten Beträge vom Mieter zurückfordern kann. Dieses gesetzliche Rückgriffsrecht schützt den Bürgen vor dauerhaften finanziellen Belastungen.

Eine Mietbürgschaft unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen, die sowohl den Vermieter als auch den Bürgen schützen. Damit keine unerwarteten Risiken entstehen, sollten insbesondere die Haftungsbegrenzung, die Schriftform, die Laufzeit und die Informationspflichten klar geregelt sein.

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Kundenrezensionen

4.7 | 50 Rezensionen

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WS
Wolfgang Schuster

Heilbronn

Vor 4 Monaten

Wir konnten die Mietbürgschaft verwenden, diese war genau auf uns zugeschnitten. Empfehlung!

BK
Bernhard K.

Iserlohn

Vor 7 Monaten

Sehr zufrieden mit der Mietbürgschaft

HL
Hildegard Lorenz

Erlangen

Vor 7 Monaten

Top Dokument und sehr gut zu nutzen. Danke für Ihren hilfreichen Service!

LH
Ludwig Hertel

Kronach

Vor 1 Jahr

Die Handhabung war sehr praktisch und schnell zu bedienen. Kann man gut weiterempfehlen,

SL
Sylvia Lawrenz

Arnsberg

Vor 1 Jahr

Schnell und unkompliziert, vielen Dank.

MK
Matthias Kurz

Frankfurt am Main

Vor 2 Jahren

Diese Bürgschaft ist qualitativ genau das, was ich gesucht hatte. 1A formuliert und Instant-Download!

MB
Marlene Brandt

Bonn

Vor 2 Jahren

Von mir eine ganz klare Kaufempfehlung.